Untermietvertrag

Sie benötigen einen Untermietvertrag, oder sind in der Entscheidungsphase einen Untermieter bei sich unterzubringen? Sind Sie selbst der Untermieter- haben Sie eine Frage? Wir stellen Ihnen hier umfangreiche Informationen zum Thema bereit. Was ist ein Untermietvertrag?

Der Mieter muss in jedem Fall vor der Untervermietung die Erlaubnis des Vermieters einholen. Das Ganze sollte sicherheitshalber schriftlich erfolgen. Hat der Vermieter nicht eine pauschale Genehmigung erteilt, sollte der Mieter ihm den Namen des Untermieters mitteilen. Auskünfte über die Einkommensverhältnisse des Untermieters muss er dabei aber nicht machen. Der Vermieter darf die gewünschte Untervermietung nicht von irgendwelchen Fristen, Bedingungen oder Vorgaben abhängig machen.

Der Untermieter

Untermiete bezeichnet das Verhältnis zwischen dem Mieter einer Sache und einer Person, an die die Sache weitervermietet wurde. Der Untermieter ist also nicht Vertragspartner des Eigentümers, sondern hat einen Untermietvertrag mit dem Mieter der Sache abgeschlossen. Der Hauptmieter vermietet die Sache oder, bei Wohnungen, auch nur einen Teil der Wohnung weiter.